Ein Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch ist in Österreich innerhalb der ersten 3 Monate der Schwangerschaft möglich. Das bedeutet in der Regel bis zum Ende der 13. Woche, gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Menstruation.
Es gibt keine verpflichtende Beratung und keine vorgeschriebene Wartezeit vor einem Schwangerschaftsabbruch.
Da die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sondern privat bezahlt werden müssen, musst du nicht in Österreich gemeldet sein oder eine österreichische Krankenversicherung haben, um einen Abbruch vornehmen zu lassen.
Schwangerschaftstest
Einen Schwangerschaftstest bekommst du in der Apotheke und im BiPa-Markt oder DM-Drogeriemarkt.
- Kosten: ca. 5–25 Euro
Die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) bietet in ihren Beratungsstellen kostenlose Schwangerschaftstests für Menschen mit geringem oder ohne Einkommen an.
Notfallverhütung
Pille danach
Die „Pille danach“ erhältst du rezeptfrei in vielen Apotheken. Es sind zwei verschiedene Präparate erhältlich. „Vikela“ muss innerhalb von 72 Stunden eingenommen werden, „ellaOne“ innerhalb von max. 120 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr.
Die Wirkung ist am besten, wenn du die Pille so schnell wie möglich einnimmst, idealerweise innerhalb der ersten 12 Stunden, um das beste Ergebnis zu erzielen.
Die Pille danach verzögert den Eisprung, aber wenn der Geschlechtsverkehr während des Eisprungs stattfand, wirkt sie nicht.
- Kosten: ca. 17–39 Euro je nach Präparat
Kupferspirale
Eine Kupferspirale wird von einem Gynäkologen*einer Gynäkologin in die Gebärmutter eingeführt. Dies ist nicht nur eine kurzfristige Notfallverhütung, sondern kann auch als Langzeitverhütung für bis zu 5 Jahre verwendet werden.
- Kosten: rund 400 Euro
Schwangerschaftsabbruch mit Tabletten bis zur 9. Schwangerschaftswoche
Bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche ist ein Schwangerschaftsabbruch mit Tabletten möglich. Die Pillen müssen von einem Gynäkologen*einer Gynäkologin verschrieben werden.
Bei einem Schwangerschaftsabbruch mit Tabletten werden Mifepriston und Misoprostol verabreicht. Mifepriston wird vor Ort im Beisein des Arztes*der Ärztin nach einem Ultraschall eingenommen. Misoprostol wird dir zusammen mit den Anweisungen zur Einnahme mit nach Hause gegeben.
- Aufenthalt in der Klinik: ca. 30 Minuten
- Kosten: je nach Klinik zwischen 330 und 840 Euro
Einige Kliniken bieten ermäßigte Tarife für Menschen in schwierigen Lebenslagen, darunter auch Flüchtlinge. Bitte wende dich an die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) oder info@abortion-in-austria.at, um zu erfahren, ob du Anspruch auf den ermäßigten Satz hast.
Wenn du länger als 3 Monate in Wien gemeldet bist, ein geringes Einkommen und/oder einen Flüchtlingsstatus hast, können die Kosten deines Schwangerschaftsabbruchs von der Stadt Wien übernommen werden. Vor dem geplanten Verfahren musst du dich mit der Magistratsabteilung 40 in Verbindung setzen und Dokumente vorlegen, die deinen Status belegen. Mehr Informationen
In Tirol können Menschen ohne oder mit geringem Einkommen sowie Menschen in finanziellen Notsituationen Unterstützung beantragen, um einen Schwangerschaftsabbruch oder Verhütungsmittel zu finanzieren. Mehr Informationen
Schwangerschaftsabbruch durch Vakuumaspiration in den ersten 3 Schwangerschaftsmonaten
Der Abbruch mittels Vakuumaspiration ist ab einem frühen Schwangerschaftsstadium bis zum Ende des 3. Schwangerschaftsmonats möglich. Das bedeutet in der Regel bis zum Ende der 13. Woche, gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Menstruation.
Der Eingriff beginnt mit einer Ultraschalluntersuchung und einem kurzen Gespräch über die von dir gewünschte Anästhesiemethode. Du kannst zwischen lokaler Anästhesie (einer Spritze) und Teil- oder Vollnarkose wählen. Dann wird der Gebärmutterhals leicht geöffnet und die Gebärmutter mit einem Einweg-Vakuum-Sauger entleert. Danach hast du Zeit, dich auszuruhen, und kannst später nach Hause gehen.
- Eingriff: 3–4 Minuten
- Vollständiger Aufenthalt in der Klinik: ca. 2–3 Stunden
- Kosten: je nach Klinik zwischen 550 und 939 Euro
Einige Kliniken bieten ermäßigte Tarife für Menschen in schwierigen Lebenslagen, darunter auch Flüchtlinge. Bitte wende dich an die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) oder info@abortion-in-austria.at, um zu erfahren, ob du Anspruch auf den ermäßigten Satz hast.
Wenn du länger als 3 Monate in Wien gemeldet bist, ein geringes Einkommen und/oder einen Flüchtlingsstatus hast, können die Kosten deines Schwangerschaftsabbruchs von der Stadt Wien übernommen werden. Vor dem geplanten Verfahren musst du dich mit der Magistratsabteilung 40 in Verbindung setzen und Dokumente vorlegen, die deinen Status belegen. Mehr Informationen
In Tirol können Menschen ohne oder mit geringem Einkommen sowie Menschen in finanziellen Notsituationen Unterstützung beantragen, um einen Schwangerschaftsabbruch oder Verhütungsmittel zu finanzieren. Mehr Informationen
Schwangerschaftsabbruch nach dem 3. Schwangerschaftsmonat
Ab dem 3. Monat kann ein Schwangerschaftsabbruch in Österreich nur nach Genehmigung durch eine Ethikkommission und bei Vorliegen einer der folgenden Indikationen durchgeführt werden:
- Es wird erwartet, dass der Fötus eine schwere körperliche oder geistige Behinderung hat.
- Das Leben oder die körperliche/seelische Gesundheit der schwangeren Person ist stark gefährdet.
- Die schwangere Person war zum Zeitpunkt der Empfängnis unmündig minderjährig (jünger als 14 Jahre).
Wenn du eine Abtreibung benötigst, aber keine dieser Bedingungen zutrifft, kannst du in den Niederlanden (bis zur 22. Woche) und in Großbritannien (bis zur 24. Woche) eine Abtreibung veranlassen.
- Wenn du dich entscheidest, in die Niederlande zu reisen, kannst du dich an Abortion Network Amsterdam wenden und Unterstützung erhalten, E-Mail: anamsterdam@riseup.net
- Wenn du nach Großbritannien reisen möchtest, kannst du dich an das Abortion Support Network wenden, E-Mail: info@asn.org.uk
In Österreich wird für eine Abtreibung nach dem 3. Schwangerschaftsmonat eine Geburtseinleitung durchgeführt. Das heißt, es findet eine sogenannte „kleine Geburt“ oder „Totgeburt“ statt. Der Eingriff dauert in der Regel einige Tage, während denen du im Krankenhaus bleiben musst. Die meisten Krankenhäuser haben klinische Psycholog*innen, die dir in dieser Zeit Unterstützung anbieten.
Die Kosten werden in diesem Fall vom österreichischen Gesundheitssystem übernommen. Während dies in der Regel nur für in Österreich Versicherte gilt, ist es möglich, dass einige Krankenhäuser den Eingriff kostenlos anbieten oder aus sozialen Gründen einen ermäßigten Tarif haben.
Anonyme Geburt
Die anonyme Geburt ist in allen österreichischen Krankenhäusern mit Entbindungsstation kostenlos, ebenso die anonyme Schwangerschaftsvorsorge und der Krankentransport. Nach der Geburt wird das Jugendamt zum gesetzlichen Vormund des Kindes und Pflegeeltern (angehende Adoptiveltern) übernehmen die Betreuung des Kindes.
Anonyme Geburt kann eine Lösung für Menschen in schwierige Situationen sein. Du und das Kind werden anonym medizinisch versorgt und du kannst auch psychosoziale Hilfe in Anspruch nehmen. Es handelt sich um eine legale Option, daher musst du dir keine Gedanken über eine rechtliche oder strafrechtliche Verfolgung machen.
Bei einer anonymen Geburt solltest du dich möglichst früh an die Entbindungsstation im Krankenhaus deiner Wahl wenden. Das Team im Krankenhaus weiß, dass du dich in einer schwierigen Situation befindest, und respektiert deinen Wunsch nach Anonymität.
Du hast etwa 6 Monate Zeit, um deine Meinung zu ändern. In der Regel bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens und unter bestimmten Umständen kannst du deine Entscheidung, das Kind aufzugeben, widerrufen. Dazu musst du deine Anonymität aufgeben und das Sorgerecht für das Kind bei Gericht beantragen.
Weitere Informationen zur anonymen Geburt: anonymegeburt.at
Babyklappe
Bei 16 Krankenhäusern kannst du dein Neugeborenes in einer Babyklappe ablegen, wenn du aus irgendeinem Grund keine anonyme Geburt haben, aber auch nicht für das Baby sorgen kannst. Der Service ist anonym und kostenlos. Das Baby wird medizinisch versorgt und das Jugendamt wird zum gesetzlichen Vormund. Du hast etwa 6 Monate Zeit, um deine Meinung zu ändern, bevor das Adoptionsverfahren abgeschlossen ist.